Finanzielle Unterstützung
Im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe können die Kosten für außerschulische Lernförderung (Nachhilfe) übernommen werden. Lernförderung erhalten Schüler, die das Lernziel nicht erreichen bzw. deren Versetzung gefährdet ist. Der Fachlehrer muss den Förderbedarf bestätigen.
Ein Antrag auf Lernförderung kann gestellt werden wenn eine der folgenden Leistungen bezogen wird:
• Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
• Sozialhilfe, Wohngeld
• Leistungen nach dem AsylbLG
Für Bezieher von SGBII-Leistungen ist das zuständige Jobcenter der Ansprechpartner, für Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII-Leistungen sowie nach dem AsylbLG die Kreisverwaltung.
Informationen zu Bildung und Teilhabe erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
unter der Rufnummer 0 30 – 221 911 009 (Bürgertelefon) oder im Internet unter www.bmas.de